Maskenpflicht in NRW


Die Landesregierung NRW hat die Medizin-Maskenpflicht im Einzelhandel als Schutzmaßnahme beschlossen.

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne eine Medizinmaske unser Ladenlokal nicht betreten dürfen.

Zulässig sind FFP2-Masken (empfohlen), KN95-Masken oder sogenannte OP‑Masken.


Alltagsmasken oder auch ein Schal sowie ein Visier, mit denen Mund und Nase bedeckt werden, sind nicht mehr zulässig.


Weiterhin behalten die Corona-Schutzmaßnahmen, insbesondere die Abstandswahrung und die allgemeinen Hygiene‑Regeln, Gültigkeit, die wir im Eingangsbereicht aufgelistet haben.

Bitte bleiben Sie gesund!